Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern

Schnell sein lohnt sich!

Für Barförderung von Rußpartikelfiltern wurden 30 Millionen Euro in den Bundeshaushalt eingestellt. Das Geld ist ausreichend für ca. 90.000 Nachrüstungen.

Wenn das vorgesehene Budget aufgebraucht ist, kann keine Förderung mehr ausgeschüttet werden. Ist der Topf leer. Gibt´s nix mehr.

Überblick

Fördermöglichkeit 330 Euro per Zuschuss
Zeitraum für die Nachrüstung/Antragsfrist: 01. Februar 2012 bis 31. Dezember 2012
Antragstellung Unter www.bafa.de (ab 01. Februar 2012)

Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs

Diesel-PKW Vor dem 01. Januar 2007
Leichtes Nutzfahrzeug Vor dem 17. Dezember 2009
Weitere Vorraussetzungen Nach der Nachrüstung mit einem Partikelfilter entspricht das Fahrzeug einer festgelegten Partikelminderungsstufe oder - klasse. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung auf den Antragsteller/die Antragstellerin im Inland zugelassen sein.
Rechtsgrundlage „Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen u. leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)“ v. 15.12.2011, veröffentlicht im Bundesanzeiger nr.194,S.4578 vom 23.12.2011- Anlage A

1.Pkw

  1. Welche Fahrzeuge können gefördert werden?
    Alle Pkw mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31.12.2006 erstmals zugelassen und  in der Zeit vom 01. Jan- 31.Dez.2012 mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachträglich ausgestattet worden sind.
  2. Was sind Pkw?
    Pkw oder Fahrzeuge der Klasse M. Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen und mit folgenden besonderen Zweckbestimmungen: Wohnmobil, Krankenkraftwagen, Leichenwagen, Rollstuhlgerecht. Sowie Kleinbusse, welche der Personenförderung dienen (Klasse M1, 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz).
  3. Wann muss der Pkw erstmalig zugelassen sein, um in den Genuss der Förderung zu gelangen?
    Die Erstzulassung muss vor dem 01.01.2007 erfolgt sein.

2.Leichte Nutzfahrzeuge

  1. Welche Fahrzeuge können gefördert werden?
    Gefördert werden leichte Nutzfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (Diesel), die bis einschließlich 16. Dez. 2009 erstmals zugelassen wurden. - Förderfähig von 01.01.2012 bis 31.Dez. 2012.
  2. Was sind leichte Nutzfahrzeuge?
    Leichte Nutzfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen. Sprich Lkw oder Fahrzeug der Klasse N1.
  3. Wann muss ein leichtes Nutzfahrzeug erstmalig zugelassen sein?
    Die Erstzulassung der leichten Nutzfahrzeuge muss bis einschließlich 16.12.2009 erfolgt sein.

Wir kümmern uns

Nähere Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie bei uns.

Wir helfen Ihnen. – Sprechen sie uns auf Ihre Rußfilternachrüstung an und wir sagen Ihnen, wie Sie Ihre Barförderung erhalten.

Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch Auskunft.
Ansprechpartner Hr. Frick/Tel.: 07156-9252-0

Öffnungszeiten

Mo–Fr 7:30 bis 18:00 Uhr
Sa 9:00 bis 14:00 Uhr

Samstags kein Teileverkauf.

Aktuell

Barförderung der Dieselrußpartikelfilter Nachrüstung

für PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis zum 31.Dezember 2012.

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